Das Prinzip Tauschring
Wie funktioniert ein Tauschring?

Am Ende der Tauschsequenz haben alle Teilnehmer verschiedene Guthaben bzw. Verpflichtungen, die als Konten beim Tauschring geführt werden und die Geschichte kann weitergehen.
Alle Mitglieder des Tauschringes erhalten eine Namensliste und die Marktzeitung, in der die Angebote und Gesuche veröffent-licht werden. Jeder, den eine Anzeige interessiert, nimmt direkt Kontakt zum Anbieter auf. Die Leistungen werden über eine Art Zeitwährung, die “Kiesel” verrechnet. Eine Stunde entspricht hierbei 6 Kieseln. Im Einzelnen wird jedes Tauschgeschäft von den Tauschpartnern frei ausgehandelt. Jeder Tausch wird auf einem persönlichen Konto verbucht, das für jeden Teilnehmer im Büro geführt wird.
Ein Tauschring - was ist das?
- eine erweiterte Form der Nachbarschaftshilfe
- eine Tauschgemeinschaft für Dienstleistungen und Waren
- eine Möglichkeit, Kontakte zu anderen Menschen zu knüpfen
- eine Möglichkeit und ein Anreiz, die eigenen Fähigkeiten und Talente neu zu entdecken, sinnvoll einzusetzen und zu bewerten
- eine alternative Wirtschaftsform
- eine neue Möglichkeit für Menschen, die in unserem geldorientierten Wirtschaftssystem zu kurz kommen
- eine Möglichkeit, sich mit Waren und Dienstleistungen zu versorgen, die man sich sonst eventuell nicht leisten könnte
- eine Möglichkeit, sich aktiv und bewusst in die Gesellschaft einzubringen
- eine Möglichkeit, durch Eigeninitiative die eigene Lebensqualität zu steigern
…denn jede/r hat Talente!
Spielregeln
in der Fassung vom 04. April 2009
Der Tauschring Kieselbörse e.V. ist eine Initiative zur Förderung der Nachbarschaftshilfe. Er ist ein selbstverwaltetes Projekt, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert. Der Tauschring betreibt einen Infoservice, durch den die Teilnehmer Dienstleistungen und Waren zum gegenseitigen Nutzen zins- und profitfrei austauschen können.
Preisfindung und Wertschätzung
Die Verrechnungseinheit im Tauschring nennt sich “Kiesel“. Wir haben eine flexible Zeitwährung. Das heißt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt: 1 Kiesel = 10 Minuten (1 Stunde Hilfeleistung entspricht 6 Kiesel). Der Tauschpreis kann und soll zwischen den beiden Tauschpartnern frei ausgehandelt werden. Wir vertrauen darauf, dass durch Transparenz bei Angebot und Nachfrage ein fairer Tauschhandel zustande kommt. Für Materialeinkauf oder Kosten der Arbeitsmittel empfehlen wir, einen Euro-Anteil im Tausch zu vereinbaren (z.B. 15 Euro für die Praxisräume oder Maschinen + 6 Kiesel pro Stunde für die Arbeit).
Marktzeitung
Die Angebote, Gesuche oder Tauschwünsche der Mitglieder werden in der Marktzeitung veröffentlicht. Die Marktzeitung ist nach Rubriken gegliedert und enthält einen redaktionellen Teil mit allgemeinen Tauschring-Themen sowie Einzelvorstellungen von Teilnehmern und Tausch-Projekten. In der Marktzeitung werden der Name und die Teilnehmer-Nr. veröffentlicht. Mit Hilfe der Namensliste, die die Telefonnummern enthält, kann Kontakt aufgenommen werden. Aus Gründen des Datenschutzes darf die Namensliste nur Tauschring-Teilnehmern zugänglich
gemacht werden!
Markttage
An jedem ersten Freitag im Monat treffen sich alle Interessierten und vor allem neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer um 19.00 Uhr zum Kennenlernen auf dem Markttag. Die Markttage bieten Zeit zum allgemeinen Austausch. Es können Dinge zum Direkt-Tausch mitgebracht werden. Die Treffen finden bis auf weiteres in Raum 115 im Bürgerhaus Wünsdorf statt.
Tauschkonten
Alle Teilnehmer erhalten ein persönliches Konto im Tauschring-Büro mit einem Schöpfungsrecht von 100 Kieseln. D.h. jede/r darf Leistungen in Anspruch nehmen, ohne vorher zu geben. Das Kreditlimit kann nach Absprache erweitert werden.
Buchungen / “Schecks”
Bei einem Tauschvorgang übergibt der Leistungsnehmer einen ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag an den Leistungserbringer, der ihn im Büro abgibt. Die Kiesel werden dann auf den beiden Konten belastet bzw. Gutgeschrieben. Jede/r Teilnehmer/in bekommt beim Eintritt Scheckvordrucke für Buchungsaufträge. Vereinbarte Euro-Anteile (z.B. für Materialkosten) werden direkt abgerechnet und können nicht über das Tauschring-Büro abgewickelt werden.
Haftung
Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf Gegenleistung und können nicht in Landes- oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Der Tauschring versucht die Teilnehmer im Rahmen seiner (ehrenamtlichen) Möglichkeiten über wichtige rechtliche Belange aktuell zu informieren und Fragen der Teilnehmer zu beantworten. Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer. Der Tauschring übernimmt keine Haftung dafür, wie und ob die Teilnehmer steuerpflichtige Vorgänge wie “geldwerte Leistungen” gegenüber dem Finanzamt oder anderen öffentlichen Stellen ausweisen. Der Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Dienstleistungen und Waren, die getauscht werden. Austausch im Tauschring ist Nachbarschaftshilfe. Es ist Sache der Teilnehmer/innen, auf die Einhaltung von standes-, marken-, namens- oder sonstigen berufsrechtlichen Bestimmungen zu achten (z.B. bei den Veröffentlichungen in der Marktzeitung “Hilfe bei Schreinerarbeiten” statt “Schreinerarbeiten”, oder “Hilfe bei Steuererklärung” statt “Steuerberatung”). Das heißt auch, dass es (wie in Nachbarschaftshilfe üblich) keine Gewährleistungsansprüche gibt und die Unfallversicherungsbestimmungen wie sonst auch bei Nachbarschaftshilfe angewendet werden sollen. Der Tauschring behält sich vor, Angebote und Nachfragen auszuschließen, die sittenwidrig oder in anderer Weise unzumutbar sind. Der Tauschring haftet weder für Forderungen an die Teilnehmer/innen untereinander, noch für Forderungen Dritter gegen Teilnehmer/innen des Tauschrings. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden und werden den Tauschring von etwaigen Forderungen freistellen.
Austritt / Ausschluß
Teilnehmer/innen können jederzeit den Tauschring durch schriftliche Erklärung verlassen. Vorher muss das Konto auf Null ausgeglichen werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen oder Kiesel-Guthaben besteht nicht. Teilnehmer/innen können ausgeschlossen werden, wenn sie die Spielregeln oder Tausch-Verabredungen mit anderen Teilnehmern missachten oder andere Teilnehmer/innen oder das Ansehen des Projektes schädigen. Im Fall des Ausschlusses ist dem auszuschließenden Teilnehmer Gelegenheit zu geben, sich zu äußern und evtl. vorhandene Kiesel-Verpflichtungen auszugleichen. Ist ein Mitglied 12 Monate lang nicht erreichbar, weist sein Konto seit 12 Monaten keine Bewegungen auf und befindet sich das Konto zudem im Minus, wird das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.
Kooperation mit anderen Tauschringen
Bei einer Kooperation mit benachbarten Tauschringen werden die Tauschringe gegenseitig Teilnehmer. Damit wird die Marktzeitung usw. automatisch an das Büro der assoziierten Tauschringe geschickt. Die Namenslisten werden nicht an alle Teilnehmer/innen der assoziierten Tauschringe gegeben, sondern nur einzeln auf Anfrage an einzelne Teilnehmer/innen. Die Abrechnung erfolgt über die gegenseiten Außenkonten. Die Büro-Adressen der assoziierten Tauschringe werden in der Marktzeitung permanent veröffentlicht.
Mitarbeit
Jede Mitarbeit und jede Anregung hilft, den Tauschring zu einem wichtigen Forum für Talente und gegenseitige Hilfe zu machen. Der Tauschring ist sowohl eine ökonomische Organisation als auch ein soziales Projekt, in dem die Vergütung von Tätigkeiten schwer finanzierbar ist. Daher werden Arbeiten für den Tauschring (wie Büroorganisation, Herstellen der Marktzeitung, Öffentlichkeitsarbeit) mit dem halben Stundensatz vergütet.
Finanzierung
Die Kosten und Aufwände für die Organisation werden durch eine Mischfinanzierung aus Teilnehmerbeiträgen in Euro und in Kieseln getragen. Der Jahresbeitrag beträgt 10,- bis 15,- EUR (nach Selbsteinschätzung der Einkommensverhältnisse) im Kalenderjahr (für Porto, Telefon, Miete, Büromaterial…) und ist bis zum 30. April des Jahres zu entrichten. Auf Antrag und mit Einwilligung des Vorstandes kann der Jahresbeitrag alternativ in 12 Kieseln gezahlt werden. Wer ab Oktober eintritt, dessen Beitrag gilt bereits für das nächste Jahr. Als monatliche Umlage wird pro Mitglied ½ Kiesel ab- und auf das Systemkonto aufgebucht. Von diesen Kieseln werden die ehrenamtlichen Büro- und Verwaltungsarbeiten, Standdienste usw. vergütet. Wer sich aufgrund seiner aktuellen persönlichen Situation nicht in der Lage sieht, aktiv am Tauschringgeschehen teilzunehmen, kann seine Mitgliedschaft auf Antrag und mit Einwilligung des Vorstandes für ½ Jahr ruhen lassen. In dieser Zeit wird die monatliche Umlage nicht erhoben. Das Mitglied darf in dieser Zeit keine Leistungen in Anspruch nehmen, kann aber Kiesel erarbeiten.
Vertrauensschutz
Auch wenn das Projekt keine Haftung für Tauschaktionen der Teilnehmer/innen untereinander übernehmen kann, so möchten wir doch versuchen, das Vertrauen der Tauschringteilnehmer/innen zu stärken. Daher sind Kontostände, Anzahl der Transaktionen und Jahresumsätze im Rahmen des Tauschrings öffentlich. Tauschangebote, die nicht zuverlässig erfüllt werden, können aus der Marktzeitung gestrichen werden. Beim Eintritt in das Projekt muss der Personalausweis vorgezeigt und in der Teilnehmerkartei festgehalten werden. Damit kann bei einer eventuellen Schädigung die Person amtlich ausfindig gemacht werden, um eine Klärung herbeizuführen. Die Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre persönlichen Daten sich jederzeit auf dem aktuellen Stand befinden. Ist ein Mitglied aufgrund falscher Kontaktdaten nicht erreichbar, werden seine Einträge in der Marktzeitung gelöscht.
Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen der Spielregeln unwirksam sein, so wird die sinngemäße Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für die unwirksame Bestimmung wird eine wirksame Regelung gesucht, die dem gemeinten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die Regeln können sich entsprechend den Erfahrungen im Projekt verändern. Dies gilt insbesondere für die Höhe von Gebühren und Limits. Änderungen werden auf der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen. Der genaue Inhalt der Änderungen ist mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Teilnehmern bekannt zu geben, so dass sie sich an der Beschlussfindung beteiligen können. Die Spielregeln werden von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.